Schulordnung
Allein kann keiner diese Sachen,
zusammen können wir viel machen.
Schulkinder, Lehrerinnen und Eltern sind eine Gemeinschaft. Damit sie sich an einem Ort aufhalten und wohlfühlen wollen, müssen sich alle Beteiligten an gemeinsame Regeln halten.
In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz (§§43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBL. Nr. 139/1974) gilt auf dem gesamten Areal der Volksschule Stronsdorf in Oberschoderlee folgende Schulordnung: